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Wärmepumpen-Förderung im Kanton St. Gallen 2026 der Überblick

Bis zu 50% der Investitionskosten zurück. Wir übernehmen den Antrag und kümmern uns um die Wegleitung.

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Kurz erklärt

Der Kanton St. Gallen fördert Wärmepumpen in bestehenden Wohnbauten mit bis zu 50% der Investitionskosten. Geeignet sind Luft/Wasser-, Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen. Wir übernehmen den Antrag.

So läuft das ab

  1. 1. Beratung + Bestandsaufnahme

    Wir prüfen die aktuelle Anlage und schlagen die passende Wärmepumpen-Lösung vor.

  2. 2. Förderhöhe berechnen

    Wir berechnen den voraussichtlichen Förderbetrag und integrieren ihn in die Offerte.

  3. 3. Antrag einreichen

    Wir stellen den Förderantrag beim Kanton St. Gallen – Sie unterzeichnen.

  4. 4. Zusage + Installation

    Sobald die Förderzusage da ist, planen wir die Installation und führen aus.

Geschrieben von Tobias Klausmann

Hoval-geschult, MT1-2-zertifiziert · 9 Jahre Branchenerfahrung am Walensee · Stand: Mai 2026

FAQ

Häufige Fragen zur Förderung

Wie hoch ist die Förderung im Kanton St. Gallen?

Die Förderung beträgt bis zu 50% der Investitionskosten. Die genaue Höhe hängt vom Wärmepumpen-Typ (Luft/Wasser, Sole/Wasser, Wasser/Wasser) und der Energie-Klassifizierung des Hauses ab. Im konkreten Fall berechnen wir die Förderhöhe als Teil der Offerte.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Förderfähig ist der Ersatz einer bestehenden Öl-, Gas- oder Elektroheizung durch eine Luft/Wasser-, Sole/Wasser- oder Wasser/Wasser-Wärmepumpe in einem bestehenden Wohnbau. Das Gerät muss als förderfähiges Modell beim Kanton zugelassen sein – wir wählen passende Modelle aus.

Wann muss ich den Antrag stellen?

VOR der Installation. Der Antrag muss vor Auftragsvergabe bzw. vor Bestellung der Anlage eingereicht und vom Kanton genehmigt sein. Wir übernehmen das für Sie.

Wie lange dauert die Antragsbearbeitung?

Typischerweise 4–8 Wochen vom Einreichen bis zur Zusage. Bei vollständigen Unterlagen oft schneller.

Kann ich Förderung mit Steuerabzug kombinieren?

Ja. Die Investitionskosten in eine energieeffiziente Heizung sind in der Schweiz steuerlich abzugsfähig (auf Bundes- und auf Kantonsebene). Die Förderung reduziert den Restbetrag, der dann steuerlich geltend gemacht werden kann.

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